Tuesday, 18 February 2020
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Im Kanton Thurgau wirbt eine SVP-Kandidatin auf einem Plakat mit dem Sturmgewehr für die Wahl in den Grossen Rat. Die Kampagne hat in den sozialen Medien und in der nationalen Presse eine Kontroverse ausgelöst. Rein vom Handwerk des Politmarketings her gesehen, ist Medienaufmerksamkeit im Wahlkampf grundsätzlich gut. Ich würde mich aber klar gegen das Mantra wehren, dass jede Medienpräsenz völlig unabhängig vom Inhalt für eine Kandidatur förderlich ist. Man darf ruhig polarisieren und eine Kontroverse auslösen. Der Schlüssel aber ist, dass die eigene Basis die Aussage oder das betroffene Plakat toll findet. Es ist der politische Gegner, der skandalisiert sein sollte.
Was heisst das nun für den Fall der Thurgauer SVP-Kandidatin? In Fairness ist das Plakat zumindest nicht inhaltsleer. Zudem sind Schützenvereine gut organisiert und dort könnte sie mit ihrer Kampagne punkten. Es bleibt aber sicher ein Grenzfall und ich bin gespannt auf das Resultat. Denn die Schweiz ist nicht die USA, wo Waffenkult im Wahlkampf eine Tradition hat. Und die SVP Thurgau ist auch nicht die SVP Zürich, wo man sich Provokationen im Wahlkampf viel mehr gewohnt ist. Gut denkbar, dass auch Wählerinnen und Wähler der SVP Thurgau die Kampagne geschmacklos finden. Mehr dazu in meinem Statement im Beitrag auf bluewin.ch.