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Wahlplakate von Gesetzes wegen langweilig und inhaltsleer?

Sunday, 08 September 2019

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Ein amerikanischer Politberater, der momentan in der Schweiz lebt, hat mich kürzlich gefragt, ob das bei uns eigentlich per Gesetz vorgeschrieben sei, dass alle Wahlplakate gleich aussehen müssten (Kopf des Kandidaten, inhaltsleerer Spruch). Ich so: Nein, ist nicht das Gesetz. Wir sind wirklich so einfältig und mutlos.

Da wir in der Schweiz keine TV-Werbung haben, sind Plakate offline eines der wichtigsten Instrumente im bezahlten Raum. Sie verschlingen einen substantiellen Teil der Kampagnenbudgets. Also warum sie nicht einsetzen, um Aufmerksamkeit auf sich zu lenken und dann gleich eine politische Aussage zu kommunizieren? Die Mehrheit geht bei uns ja eh nicht wählen, aber diejenigen Leute die wählen gehen, tun dies entweder aus Tradition (die spielen im Wahlkampf eh keine Rolle) oder um ein politisches Statement zu machen. Mut zur politischen Aussage, sage ich deshalb immer meinen Kunden. Idealerweise sollte man notabene auch die Bilder dazu nutzen, um die eigene Message zu kommunizieren. Denn ob man jetzt bewusst eine Message formuliert oder nicht, man vermittelt implizit sowieso eine. In diesem Sinn ist die Botschaft, welche das Gros der Schweizer Wahlkampfwerbung eigentlich kommuniziert, die folgende: «Ich will gewählt werden». Verständlicherweise ist das für die meisten Wählerinnen und Wähler (abgesehen vom Kandidaten selber und seinem engsten Umfeld) wenig interessant.

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